Parndorfer Platte - Heideboden

Das 7.705 ha große SPA enthält Teile der Parndorfer Platte, der Leithaniederung und des Heidebodens. Im SPA eingeschlossen sind die pSCIs „Haidel bei Nickelsdorf" und „Zurndorfer Eichenwald". Das Landschaftsbild der Parndorfer Platte ist vorwiegend von weiträumigen Ackerflächen geprägt. Reste ehemaliger Trockenrasen und Eichenwälder sowie Windschutzstreifen und Schottergruben bilden vereinzelt Strukturen in der ebenen Landschaft. Der gleichfalls ebene und einheitlich ackerbaulich genutzte Heideboden ist durch die Niederung der Leitha von der Parndorfer Platte getrennt. Mit in Flussnähe ausgedehnten Wiesen, Auwaldresten und Uferbegleitgehölzen ist die Leithaniederung landschaftlich wesentlich reicher strukturiert als die beiden erstgenannten Landschaften. Zusammen bilden sie den Lebensraum für eine Reihe von Vogelarten des Anhangs I der Vogelschutz-Richtlinie insbesondere für osteuropäisch-zentralasiatisch verbreitete Steppenvögel wie Großtrappe (Otis tarda) und Kaiseradler (Aquila heliaca).

© Hans Glader

Im Rahmen von Artenschutzmaßnahmen für die Großtrappe wurden großflächig Agrarumweltmaßnahmen in Form extensiver Grünlandbewirtschaftung und Stilllegung von Ackerflächen umgesetzt. Dadurch entstand in einzelnen Teilgebieten ein hoher Anteil an Brachen, die zum Teil als Stilllegungen einen steppenähnlichen Charakter aufweisen. Spezielle Trappenflächen wurden zusätzlich noch mit einer auf den Trappenschutz abgestimmten Saatgutmischung eingesät. Die verbliebenen Wiesenflächen zwischen Leitha und Kleiner Leitha sind im Frühjahr regelmäßig überschwemmt und werden zum großen Teil extensiv bewirtschaftet. Sie beherbergen nach wie vor eine österreichweit bedeutende Wiesenvogel-Artengemeinschaft.
Während die Parndorfer Platte heute intensivst für die Energiegewinnung durch Windkraft genutzt wird, befinden sich im Bereich des Natura 2000-Gebietes, mit Ausnahme eines älteren Windparks bei Zurndorf, der knapp außerhalb des Gebietes liegt, keine Windkraftanlagen.

Schutzinhalte

Im Gebiet wurden bis heute rund 40 Vogelarten des Anhangs I der Vogelschutz-Richtlinie nachgewiesen. Die grenzüberschreitende Population der Großtrappe und das Vorkommen des Kaiseradlers, der hier seine westliche Arealgrenze erreicht, sind aus internationaler Sicht bedeutsame Schutzinhalte. Daneben zählt eine Reihe weiterer Arten auf Grund österreichweit bedeutender Bestände zu den Schutzinhalten. Darunter mehrere typische Brutvögel offener Landschaften: Wiesenweihe (Circus pygargus), Rotfußfalke (Falco vespertinus), Sakerfalke (Falco cherrug), Sumpfohreule (Asio flammeus) und Brachpieper (Anthus campestris). Als Gastvögel in der offenen Agrarlandschaft kommen Seeadler (Haliaeetus albicilla), Kornweihe (Circus cyaneus), Merlin (Falco columbarius) und Goldregenpfeifer (Pluvialis apricaria) dazu. Auf den Leithawiesen sind Kampfläufer (Philomachus pugnax), Doppelschnepfe (Gallinago media) und Bruchwasserläufer (Tringa glareola) regelmäßige Durchzügler. Die folgenden Arten sind als Brutvögel der Feuchtwiesen ebenfalls Schutzgüter: Tüpfelsumpfhuhn (Porzana porzana), Bekassine (Gallinago gallinago), Uferschnepfe (Limosa limosa), Großer Brachvogel (Numenius arquata), Rotschenkel (Tringa totanus) und Schafstelze (Motacilla flava). Seltener Brutvögel der Leithaniederung ist der Schwarzstorch (Ciconia nigra), an Waldsäumen und in Gebüschen brütet die Sperbergrasmücke (Sylvia nisoria).

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