Was ist Natura 2000?

Mit dem Beitritt Österreichs zur EU sind für unser Land zwei EU-Richtlinien über den Naturschutz wirksam geworden. Ein wesentliches Ziel ist die Schaffung eines europäischen Schutzgebietssystems mit einheitlichen Kriterien für bedrohte Tier- und Pflanzenarten und für seltene Lebensräume. Mit dem EU-Beitritt hat sich Österreich verpflichtet die beiden Richtlinien umzusetzen und unter dem Namen „Natura 2000“ ein Netz besonderer Schutzgebiete einzurichten. Das Schutzgebietsnetz „Natura 2000“ soll jene Gebiete umfassen, die die Mitgliedsstaaten für den Schutz der Lebensraumtypen des Anhanges I (253 Lebensraumtypen) sowie die Habitate der Anhang II-Arten (200 Tierarten und 434 Pflanzenarten) gemäß Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (FFH-Richtlinie) für geeignet halten.
Es umfasst aber auch alle nach der Vogelschutzrichtlinie ausgewiesenen besonderen Schutzgebiete („Special Protection Areas o. SPAs“). Die Vogelschutzrichtlinie listet 182 Vogelarten und Unterarten auf, welche geschützt werden müssen. Für jedes dieser Gebiete gelten mit der Ausweisung besondere Schutz- und Bewahrungspflichten.
Die Ausweisung eines Gebietes als Bestandteil des Natura 2000 Netzwerkes bedeutet keine Beeinträchtigung von Aktivitäten, wenn diese sein Erhaltungsziel (Lebensräume und Arten) sowie die ökologische Integrität des Gebietes nicht beeinträchtigen. Nachhaltiger Naturschutz braucht die Mithilfe der Bevölkerung.
Rechtliche Maßnahmen alleine reichen nicht aus, um Natur und Umwelt zu bewahren. Freiwillige Zusammenarbeit zwischen Landbesitzern und –bewirtschaftern, Wirtschaft und den Vertretern von Naturschutzinteressen sind ebenfalls nötig; sie ist vielfach auch effektiver und schafft höhere Akzeptanz. Erfolg und Akzeptanz für Naturschutz stellen sich ein, wenn sich die Kompetenz der Naturschutzexperten mit der Erfahrung, dem Wissen und dem Engagement der Bevölkerung verbindet. Managementpläne sind ideale Instrumente, um die vielfältigen Interessen in den Natura 2000-Gebieten unter einen Hut zu bringen. Viele alte Konflikte zwischen Naturschutz und verschiedenen Nutzergruppen können so überwunden werden. Jäger, Fischer, Land- und Forstwirte haben aber noch nicht überall erkannt, dass auch sie von Natura 2000 profitieren können. Die Artenvielfalt und jene, die am meisten für ihre Erhaltung tun, nämlich die kleinen, traditionellen Betriebe (Stichwort „Bauernsterben“!), sind Opfer derselben verfehlten Agrarpolitik. Wenn etwa die Lebensbedingungen für das Niederwild (durch Stillegung oder späte Wiesenmahd) verbessert werden sollen, wenn traditionelle Wald- und Kulturlandbewirtschaftung, gefördert wird, warum sollten dann nicht alle am selben Strang ziehen können?

Mit der Ausweisung der Natura 2000-Gebiete ist ein Verschlechterungsverbot verbunden. Das heißt für den Mitgliedsstaat die Voraussetzung zu schaffen, dass es in der Landwirtschaft etwa zu keinen Intensivierungsmaßnahmen kommt, keine Landschaftselemente entfernt werden oder beispielsweise Feuchtwiesen trockengelegt werden, sofern diese den Schutzzielen entgegenstehen sollten. Eine Maßnahme zur Erreichung dieses Zieles ist der Vertragsnaturschutz (nur ca. 15% der Natura 2000-Gebiete, das sind ca. 200.000 ha, in Ö sind landwirtschaftlich genutzt). Knapp die Hälfte, rund 48% der Natura 2000-Gebietsflächen in Österreich sind Wald. Mehr als ein Viertel, 28%, sind alpine Flächen. Der Rest verteilt sich auf sonstige landwirtschaftliche Nutzflächen mit 7,6%, Grünland mit 5,6%, Gewässer mit 5,7%, Feuchtgebiete mit 2,6% und andere Flächen.

Gebietskörperschaften

Bei der Umsetzung der FFH-Richtlinie haben die Mitgliedsstaaten sicherzustellen, dass Pläne und Projekte inner- und außerhalb von Natura 2000-Gebieten und welche die Erhaltungsziele des Natura 2000-Gebietes erheblich beeinträchtigen könnten, einer Verträglichkeitsprüfung unterzogen werden. Es werden daher unter anderem für Infrastrukturprojekte (Straßen, Wege, Eisenbahn etc.), aber auch für Planungen im Bereich der Raumordnung entsprechende Prüfungen durchgeführt, das heißt aber nicht, dass die Errichtung neuer Infrastruktur (z.B. Straßen) generell verboten ist.

Wasserwirtschaft

Natura 2000 beeinflusst die einzelnen Bereiche der Wasserwirtschaft in unterschiedlichem Ausmaß. Vorrangig wird dabei die Schutzwasserwirtschaft betroffen sein, und zwar im Bereich des Hochwasserschutzes an Fließgewässern, daneben möglicherweise auch die Grundwassersanierung; andere Sparten der Wasserwirtschaft sind kaum von Natura 2000 berührt. Die Einführung der Zielsetzung „Erhaltung und Verbesserung der ökologischen Funktionsfähigkeit“ im Wasserrechtsgesetz und Wasserbautenförderungsgesetz bestimmt die Tätigkeiten im Bereich der Schutzwasserwirtschaft in bedeutendem Ausmaß. Diese Bestrebungen wurden unter dem Begriff „Gewässerbetreuung“ zusammengefasst. Sie werden durch die EU-Wasserrahmenrichtlinie auch in allen anderen Mitgliedstaaten der EU umgesetzt. Daraus ergeben sich zumindest in Teilbereichen Übereinstimmungen mit den Zielsetzungen der FFH-Richtlinie (Schutz bedrohter Tiere und Pflanzen sowie Schutz von Lebensraumtypen). Gemäß den Absichten soll Natura 2000 zu einem europäischen ökologischen Netz besonderer Schutzgebiete werden. Diese Öko-Verbundfunktion wird von Flusslebensräumen im besonderen Maße erfüllt und entspricht somit den Zielsetzungen des ökologisch ausgerichteten Schutzwasserbaues, was als positiver Einfluss zu bewerten ist. Im Hinblick auf das Verschlechterungsverbot des ökologischen Ist-Zustandes in Natura 2000-Gebieten können sich jedoch Einschränkungen bei rein technisch ausgerichteten Maßnahmen im Schutzwasserbau ergeben. Im Rahmen von Managementplänen sind diese Aspekte zu berücksichtigen.
Ein weiterer positiver Einfluss von Natura 2000-Gebieten ergibt sich für die Umsetzung von ökologischen Zeilen im Rahmen der Gewässerbetreuung durch die Bundeswasserbauverwaltung. Die Nominierung von Natura 2000-Gebieten ist Voraussetzung für die Genehmigung von LIFE-Projekten, wodurch eine Mitfinanzierung durch EU-Mittel für schutzwasserbauliche Projekte erreicht werden kann. Mit diesen EU-Mitteln können unter anderem Flächen im Fließgewässernahbereich angekauft werden, die für die ökologische Zielsetzung wichtig und notwendig sind.

Forstwirtschaft

Folgende mögliche Anforderungen an die Forstwirtschaft, die über die ökologischen Grundleistungen hinausgehen, sind in Abhängigkeit des Schutzzieles beispielsweise denkbar:
Die Verpflichtung zu einer bestimmten Form der Bewirtschaftung, verstärkte Rücksichtsnahme bei der Bewirtschaftung auf Sonderstandorte, Erhöhung des Biotop- und Totholzanteils, Verzicht auf nicht standortgerechte Baumarten, Rücksichtnahme auf Brutstätten und Tümpel. Für die Umsetzung ist wie in der Landwirtschaft durch Vertragsnaturschutz vorgesehen.

Jagd und Fischerei

Jagen und Fischen sind Aktivitäten, die in Natura 2000-Gebieten stattfinden können und sollen. Natürlich müssen diese Aktivitäten auf die Schutzziele in den jeweiligen Gebieten Rücksicht nehmen und werden dort Einschränkungen erfahren, wo diese Ziele beeinträchtigt werden. Mit Ausnahme einiger weniger Tierarten dürfte die Jagd bei der Umsetzung von Natura 2000 jedoch kaum zu einem Problem werden, denn nachhaltige Jagd ist ein mögliches Mittel zum Wildtiermanagement. Ziele des Naturschutzes können aber auch zu Einschränkungen führen. Bei der Entwicklung von Managementplänen sind daher auch die Jäger einzubeziehen.

Was bringt ein Natura 2000 Gebiet?

1) Traditionelle Land- und Forstwirtschaft sind mit den Erhaltungszielen in NATURA 2000-Gebieten vereinbar und oft sogar erforderlich; es ist daher wichtig, dass diese Aktivitäten wirtschaftlich lebensfähig bleiben! Damit den Bauern keine wirtschaftlichen Nachteile entstehen, gibt es den Vertragsnaturschutz. Für die Forstwirtschaft ist etwas ähnliches geplant. Diese Gelder werden zu 50% von Brüssel, zu 30% vom Bund und zu 20% vom Land getragen werden. Damit stellt Natura 2000 für die Bauern und Forstbetriebe eine Chance dar, weil sie zusätzliche Naturschutzleistungen abgegolten bekommen.

2) Die Erhaltung von Gebieten mit hohem Naturschutzwert im Einklang mit nachhaltiger ländlicher Entwicklung ein wichtiger Beitrag für die Beschäftigung im ländlichen Raum.

3) Die Ausweisung eines Natura 2000-Gebietes ist eine Art Garantie für die Bewahrung außerordentlicher Naturwerte. Natura 2000-Gebiete können deshalb besonders attraktiv für sanften Tourismus sein (z.B. Beobachtungseinrichtungen, Informationszentren, Tafeln und Pulte im Gelände, etc. bereichern z.B. das touristische Angebot einer Region).
Österreich ist Reiseziel für Gäste aus ganz Europa, die Naturerlebnis und landschaftliche Schönheit suchen, auch die Menschen in Österreich erliegen der großen Faszination der Natur. Das große Potenzial, das Natura 2000 für die Entwicklung eines nachhaltigen, sanften Tourismus bedeutet, wurde bisher kaum erkannt. Unser Naturerbe ist daher auch wirtschaftliches Kapital – und Natura 2000 „Gütesiegel“ für gut erhaltene Natur- und Kulturlandschaften. In Schutzgebieten mit Besucherlenkung ist Natur erlebbar, ohne dass sie durch Erholungssuchende belastet wird.

4) Ein Natura 2000 Gebiet bietet auch neue wirtschaftliche Chancen, z.B. durch die Vermarktung von umweltfreundlich produzierten lokalen Produkten (z.B. Käse, Wein, Obst, Fisch, Schnäpse, Wildbret, u.s.w.).

Natura 2000 ist also durchaus ein Umsetzungsmodell für eine glaubhafte EU-Politik in den Ländern im Interesse der Wirtschaft. Mehrere Untersuchungen in Österreich und Deutschland belegen, dass im Normalfall einer Vielzahl von Chancen und Möglichkeiten eine geringe Anzahl von Risiken und Problemen gegenüberstellt. Als positives Beispiel führt die europäische Kommission das ÖKO-Modell Naturpark Grebenzen in der Obersteiermark an: „Naturschutz, Freizeit, Bildung und Regionalentwicklung wurden in diesem Ziel-5b-Gebiet so abgestimmt, dass ein Modell für einen integrierten Ökotourismus entstehen konnte. In enger Zusammenarbeit mit der lokalen Bevölkerung (inklusive 70 Land- und 50 Gewerbebetriebe) wurde eine breite Palette von Maßnahmen erarbeitet: Direktverkauf von Erzeugnissen der biologischen Landwirtschaft, Restaurants in beziehungsweise beim Naturpark, Besucherpfade, spezifische Themenrundwege, Workshops etc. Wie man an dieser Auflistung und Beispielen sieht, bietet Natura 2000 durchaus Chancen für Tourismus und Wirtschaft der betroffenen Kleinregionen. Es liegt an uns, den Kopf nicht in den Sand zu stecken, sondern die Chancen gemeinsam zu nutzen!

Derzeitiger Stand von Natura 2000 im Burgenland

Für die Natura 2000-Gebiete haben die Mitgliedsstaaten die nötigen Erhaltungsmaßnahmen („Managementpläne“) festzulegen, die den ökologischen Erfordernissen der natürlichen Lebensraumtypen und den zu schützenden FFH-Arten, die in den Anhängen der Richtlinien aufgezählt sind (z.B. Fischotter, Fledermäuse, Fische, Insekten, etc.) entsprechen, welche in den jeweiligen Gebieten vorkommen. Damit ist das Burgenland gerade beschäftigt.
Heuer, im Jahr 2005, werden alle Natura 2000-Gebiete des Burgenlandes kartiert. Die Kartierungen sollten bis Ende des Jahres abgeschlossen sein. Mit den Kartierungen und Managementplänen der Natura 2000-Gebiete ist Barbara Turnherr in Amstetten (KOOP Natura, technisches Büro) und BirdLife Österreich beauftragt.
Im Jahr 2006 werden dann die Managementpläne unter Einbeziehung der Besitzer (Land- u. Forstwirtschaft, Wasserwirtschaft, Fischer, Jäger, Tourismus) erstellt, welche bis Ende 2006 Entwicklungsziele und Umsetzungsmaßnahmen für die jeweiligen Natura 2000-Gebiete festlegen sollen. Die Maßnahmen dienen der Wahrung beziehungsweise Wiederherstellung eines für das Gebiet notwendigen Erhaltungszustandes. Gemeinsam mit der örtlichen Bevölkerung soll ein Konzept entwickelt werden, das Naturschutzziele und nachhaltige Landnutzung integriert, neue Wirtschaftsperspektiven für die Region bietet und möglichen negativen Entwicklungen entgegenwirkt. Dabei sollen zahlreiche Vorhaben wie die Wiederaufnahme von Beweidung und Heunutzung auf verbrachten Auwiesen, Wiesenrückführungen, Artenschutz- und Pflegemaßnahmen, Bestandeskontrollen gefährdeter Tierarten, Fischereimanagementpläne, wildökologische Raumplanung, naturnahe Waldbewirtschaftung und sanfte touristische Entwicklung umgesetzt werden. Neben Naturschutzaspekten sollen auch die Anforderungen von Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur sowie regionale Besonderheiten berücksichtigt werden.

Info-System für Natura 2000-Gebiete (Projekt des ÖNB-Landesgruppe Burgenland, läuft von Dez. 2004 bis Nov. 2007; Mitarbeiter: Dr. Thomas Zechmeister, Dr. Klaus Michalek und Dr. Joachim Tajmel)

Der Österreichischen Naturschutzbund – Landesgruppe Burgenland hat gerade im Rahmen der sogenannten „Umsetzung der Sonstigen Maßnahmen des Österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raumes“ ein Projekt, das mit der Planung, Entwicklung und Erstellung eines landesweiten Informationssystems für Natura 2000-Schutzgebiete beauftragt ist. Zahlreiche Gründe führen zum Bedarf eines solchen Informationssystems: Fehlendes Wissen über Fauna und Flora sowie über die Funktion und regionale und wirtschaftliche Bedeutung von neuen Schutzgebietskategorien, insbesondere Natura 2000, bewirken mangelndes Verständnis bei ökologischen Zusammenhängen und verminderter Wertschätzung für die Natur bei Jung und Alt. Dieses Unverständnis impliziert zum Teil schutzgebiets(zer)störende oder kontraproduktive Nutzungsaktivitäten, die langfristig dem Erhalt des Ist-Zustandes oder einer Verbesserung im Schutzgebiet entgegenwirken.
Weiters kommt es zu keiner Bewusstseinsbildung in der Bevölkerung, sodass eine nachhaltige Wertschätzung unserer Naturressourcen nur selten zu finden ist. Kinder und Jugendliche haben zur Zeit kaum Möglichkeit auf altersgerechte Art und auf spielerische Weise über die Natur und Umwelt der burgenländischen Natura 2000-Gebiete zu lernen und Interesse zu entwickeln.
Für naturkundlich interessierte Touristen – deren Zahl ständig steigt – gibt es zur Zeit nur wenige Informationsquellen zu den einzelnen Natura 2000-Gebieten. Einige Informationen sind bruchstückhaft über das Internet abrufbar (ist meist im Urlaub nicht verfügbar, da an eine gewisse EDV-Infrastruktur gebunden), aber meist nicht auf den neuesten Stand gebracht. So führen „Exkursionen auf eigene Faust“ wiederholt zu Beeinträchtigungen in Schutzgebieten (Störungen, Trampelpfade, etc.). Für Natura 2000-Gebiete, die als eine wichtige Komponente im Naturtourismus anzusehen sind und stetig an Bedeutung gewinnen, sollte mittelfristig eine Besucherlenkung und potenzielle Besucherbetreuung aufgebaut werden, damit eine Störung in sensiblen Gebieten unterbunden wird und eine optimale Kanalisation der Besucher erfolgen kann.
Ziel des Projektes ist es, Natura 2000-Gebiete und Natura 2000-Schutzziele der Öffentlichkeit vorzustellen und transparent zu machen. Dadurch soll die Akzeptanz unter der Bevölkerung gehoben und gesichert werden. Qualitativ hochwertige fachliche Informationen über interessante Bereiche der einzelnen Schutzgebiete sollen in Form von Foldern und Loseblattsammlungen sowie Infotafeln bzw. Infopulten zusammengestellt und vor Ort in Schulen, bei Arztpraxen, Behörden und öffentlichen Stellen aufgelegt werden.
Durch die Ausweisung von kleinräumigen, strikt definierten Besuchsarealen und –zonen in den Natura 2000-Gebieten, die einerseits von ihrer naturräumlichen Ausstattung her eine Besichtigung des Schutzgutes ermöglichen, die aber andererseits helfen, den Tourismus in genau lenkbaren Bahnen zu halten, sollte es gelingen, sowohl eine Besucherlenkung ohne hohen administrativen Aufwand zu erreichen, als auch neu durchdachte touristische Akzente zu setzen.
Für die Präsentation der Natura 2000-Schutzgüter und zukünftige Exkursionen in den Schutzgebieten werden lokale Ansprechpersonen, sog. Natura 2000-Erlebnisführer ausgebildet. Die Ausbildung des Natura 2000-Informationspersonals erfolgt im Rahmen mehrerer Seminartage mit dem Schwerpunkt Ökologie und Besucherlenkung durch erfahrene Experten.
Durch die Einbindung der Natura 2000-Gemeinden mit den Entscheidungsträgern und Institutionen in die Projektaktivitäten sowie durch Vorträge, Workshops und Exkursionen und die Übernahme von Patenschaften sollen wesentliche Projektteile im Miteinander mit der Bevölkerung und den Gemeinden durchgeführt werden, wodurch eine nachhaltige Verantwortung für unsere Heimat entwickelt werden soll. Das Projekt hat im Dezember 2004 begonnen und wird im November 2007 enden.

 

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