Welche Schutzgebiete gibt es im Burgenland?

Naturschutz liegt in der Kompetenz der Bundesländer. Die Naturschutzgesetze der Länder ermöglichen durch Verordnungen die Unterschutzstellung von schützenswerten Gebieten als:

Natura 2000 oder Europaschutzgebiet

Das wesentliche Ziel von Natura 2000 ist die Sicherung der Artenvielfalt in Europa durch die Erhaltung natürlicher Lebensräume. Tier- und Pflanzenarten, sowie Lebensraumtypen, die in Europa gefährdet oder bereits sehr selten sind, sollen innerhalb von Schutzgebieten erfasst und auf Dauer erhalten werden. Viele dieser Lebensräume entstanden erst durch traditionelle Bewirtschaftung. Diese ist auch in Zukunft notwendig (z.B. traditionelle Wiesenbewirtschaftung mit Heunutzung oder als Weide). Natura 2000 Schutzgebiete und Landnutzung sind daher kein Gegensatz, sondern vereinbar. Rechtliche Grundlage sind die Vogelschutzrichtlinie und die Fauna-Flora-Habitatrichtlinie der EU.
Bereits ab der Nennung von Schutzgebieten und deren Meldung an die EU hat der Mitgliedstaat Verpflichtungen übernommen. Er muss die Ziele der Richtlinien und damit auch die Einhaltung des Verschlechterungsverbots gemäß Artikel 6 betreffend die Arten und Lebensräume, wegen derer die Ausweisung vorgenommen wurde, gewährleisten. Das Hauptziel der FFH-Richtlinie ist die „Sicherung der Artenvielfalt durch die Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen im europäischen Gebiet der Mitgliedsstaaten“. Dabei soll ein günstiger Erhaltungszustand der natürlichen Lebensräume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse bewahrt oder wiederhergestellt werden. Im Anhang I werden die natürlichen Lebensräume ausgewiesen, für deren Erhaltung geeignete Maßnahmen rechtlicher, administrativer oder vertraglicher Art sowie gegebenenfalls Bewirtschaftungspläne festgelegt werden müssen. Besonders gefährdete und schützenswerte Lebensräume sind oft nur in sehr kleinen und winzigen Überresten vorhanden, die - zumindest vorerst - für eine Unterschutzstellung rechtlicher Art zurückgestellt werden. Längerfristig stellen solche Reliktstandorte jedoch wichtige Keimzellen für die Neubesiedlung stillgelegter oder extensivierter landwirtschaftlicher Flächen der näheren Umgebung dar. Um die Funktion eines derartigen Genreservoirs erfüllen zu können, ist das Überleben möglichst aller Floren- und Faunenelemente sicherzustellen.
Die bäuerlich strukturierte und am Prinzip der Nachhaltigkeit orientierte Landwirtschaft leistet Beiträge zur Sicherung der Biodiversität. Im Zusammenhang mit Natura 2000 geht es darum, diese neuen Programme in konkrete Maßnahmen und Anforderungen umzusetzten und dafür entsprechende Mittel für den Naturschutz zur Verfügung zu stellen. Der Erfolg der Umsetzung des geplanten Schutzgebietsnetzes hängt letztlich von der Bereitschaft der EU und den zuständigen nationalen Stellen ab, zusätzliche Aufgaben auch entsprechend abzugelten. Das ist wichtig, damit den Bauern keine wirtschaftlichen Nachteile entstehen. Für diese partnerschaftliche Vorgangsweise gibt es die Möglichkeit der Finanzierung der Bewirtschaftung der Flächen über Vertragsnaturschutz. Damit stellt Natura 2000 für die Bauern eine Chance dar, weil sie zusätzliche Naturschutzleistungen abgegolten bekommen. Mit dem Verschlechterungsverbot in Natura 2000 Gebieten verbunden ist, dass es in der Landwirtschaft etwa zu keinen Intensivierungsmaßnahmen kommt, keine Landschaftselemente entfernt werden oder beispielsweise Feuchtwiesen trockengelegt werden, sofern diese Maßnahmen den Schutzzielen entgegenstehen sollten. Eine vorrangige Maßnahme zur Erreichung dieses Zieles ist, wie ebenfalls schon erwähnt, der Vertragsnaturschutz über das Österreichische Programm zur Förderung einer umweltgerechten, extensiven und den natürlichen Lebensraum schützenden Landwirtschaft (ÖPUL) oder über den Landschaftspflegefonds.
Die Flächensicherung schützenswerter Lebensräume durch Pachtung und soweit erforderlich durch extensive Bewirtschaftung ist eine der ersten und am längsten verfolgten Zielsetzungen des Österreichischen Naturschutzbundes im Burgenland. Bereits in den 30er Jahren des vorigen Jahrhunderts pachtete der ÖNB Flächen, die später zu Naturschutzgebieten erklärt wurden und heute Teil des Nationalparks Neusiedler See - Seewinkel sind. Beschilderung und saisonale Beaufsichtigung durch Naturschutzorgane wurden und werden ebenso betrieben, wie erste Aufklärungsarbeit unter der Bevölkerung. Seiner Tradition sowie den Zielen des Rates der Europäischen Gemeinschaft folgend gibt es im Burgenland auch ein Schutzprogramm zur Erhaltung natürlicher Lebensräume des Anhanges I der FFH-Richtlinie außerhalb von Natura 2000 und anderen Schutzgebieten, womit mehrere Lücken im Netz landesweiter Schutzgebiete geschlossen werden und ein Beitrag zum System europaweiter Schutzgebiete entsprechend „Natura 2000“ geleistet werden kann. Zur Zeit pflegt und betreut der Naturschutzbund Burgenland im Auftrag der Burgenländischen Landesregierung im gesamten Burgenland ungefähr 100 Grundstücke von Gattendorf bis Glasing im Rahmen dieses Projektes. Pachtung bzw. Kauf sowie Pflegemaßnahmen sind kurzfristig unumgängliche Instrumente hierfür. Langfristig werden diese ökologisch wertvollen Flächen landwirtschaftlich auch über ÖPUL oder über den Landschaftspflegefonds bewirtschaftet.
Auch im Rahmen der Sonstigen Maßnahmen zur Entwicklung des Ländlichen Raums gibt es Gelder, von der EU kofinanziert, für Pflegemaßnahmen durch Landschaftspfleger sowie für den Ankauf von Pflegegeräten wie Motorsensen und Motorsägen.

Naturschutzgebiete

Gebiete, die seltene oder gefährdete Tier- und Pflanzenarten bzw. deren Lebensgemeinschaften beherbergen können von der Landesregierung zu Naturschutzgebieten erklärt werden. Schutzwürdig sind weiters Gebiete, die sich durch eine völlige oder weitgehende Ursprünglichkeit und eine natürliche Entwicklung auszeichnen. Vorkommen von seltenen oder wissenschaftlich interessanten Mineralien und Fossilien können ebenfalls unter Schutz gestellt werden.
Das erste Naturschutzgebiet im Burgenland wurde 1931 errichtet (Banngebiet Zitzmannsdorfer Wiesen). Die Anzahl der im Burgenland ausgewiesenen Naturschutzgebiete verringerte sich durch die Einbindung der geschützten Salzlacken, des Trappenschutzgebietes und der Zitzmannsdorfer Wiesen).

Geschützte Lebensräume

Darunter versteht man den Schutz von seltenen Lebensraumtypen, wie besondere Wiesenarten, Trockenrasen, , besondere Waldtypen, Felsregionen usw.

Geschützter Landschaftsteil

Kleinräumige, naturnah erhaltene Landschaftsteile oder Kulturlandschaften (historische Garten- und Parkanlagen), die das Landschafts- und Ortsbild besonders prägen, die zur Belebung oder Gliederung des Landschafts- und Ortsbildes beitragen oder die für die Erholung der Bevölkerung bedeutsam sind, können von der Landesregierung zum Geschützten Landschaftsteil erklärt werden.
Der Lahnbach bei Deutsch Kaltenbrunn im Bezirk Jennersdorf ist derzeit der einzige geschützte Landschaftsteil im Burgenland.

Naturdenkmal

Naturgebilde, die wegen ihrer speziellen wissenschaftlichen oder kulturellen Bedeutung oder besonderen ökologischen Funktion erhaltenswürdig sind. Sämtliche Eingriffe, die den Bestand oder das Erscheinungsbild gefährden, dürfen nicht vorgenommen werden.

Naturpark

Gebiete, die sich besonders für die Erholung und Vermittlung von Wissen über die Natur oder der historischen Bedeutung eines Gebietes eignen, können durch Verordnung der Landesregierung die Bezeichnung Naturpark erhalten. Der Clusius Naturpark war der erste Naturpark im Burgenland.

Naturhöhlen

Sind durch Naturvorgänge gebildet worden und weisen oftmals bemerkenswerte Einschlüsse, Fossilien etc. auf.

Landschaftsschutzgebiete

Gebiete, die sich durch besondere landschaftliche Schönheit oder Eigenart auszeichnen, die für die Erholung der Bevölkerung oder für den Tourismus besondere Bedeutung haben oder die historisch bedeutsame Landschaftsteile umfassen, können von der Landesregierung zu Landschaftsschutzgebieten erklärt werden. z.B. Gebiete um Bernstein, Lockenhaus und Rechnitz und Gebiete im Südburgenländischen Hügel- und Terrassenland (Eisenberg, Königsberg, Csaterberg…) im Südlichen Burgenland.

Nationalpark

Besonders eindrucksvolle, formenreiche und großflächige Gebiete, die für Österreich charakteristisch oder historisch bedeutsame Landschaftsteile umfassen und zum überwiegenden Teil vom Menschen in ihrer Ursprünglichkeit nicht oder nicht nachhaltig beeinträchtigt wurden, können zum Nationalpark erklärt werden. Der Nationalpark Neusiedler See – Seewinkel wurde mit Beschluss des Burgenländischen Landtages am 29.11.1992 gegründet. Im Juli 1993 erfolgte eine Erweiterung des Nationalparkgebietes durch die Einbindung der Langen Lacke und deren Umgebung.

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